SC Dunum von 1950 e.V.

Hygiene-Konzept am Spieltag

ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

• Im Rahmen der Zuschauerregistrierung erfolgt im Vorfeld eine Datenerhebung, online oder handschriftlich am Eingang. Diese dient dem Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19. Eine Nutzung für andere Zwecke erfolgt nicht. Diese Daten werden nach drei Wochen unwiderruflich gelöscht.
• Vor dem Betreten der Sportanlage sind die Hände zu Desinfizieren
• Sowohl beim Betreten der Sportstätte, alsu auch beim Bestellen von Getränken ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen
• Nach Eintritt auf das Sportgelände gilt es unverzüglich die ausgewiesenen Sitzplätze aufzusuchen
• Zutritt zur „Giftbude“ hat immer nur eine Person.
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
• In Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

 

VERDACHTSFÄLLE COVID-19

• Ein Zugang zur Sportstätte ist für alle Beteiligten nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich.
• Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten: – Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. – Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Es wird jedoch empfohlen, die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb zu nehmen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen in demselben Haushalt

• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. der Sportstätte verwiesen.

ZONEN
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

ZONE 1 „INNENRAUM/SPIELFELD“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

– Spieler*innen – Trainer*innen – Funktionsteams – Schiedsrichter*innen – Sanitäts- und Ordnungsdienst – Ansprechpartner*in für Hygienekonzept – Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)

ZONE 2 „UMKLEIDEBEREICHE“

• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personen-gruppen Zutritt: – Spieler*innen – Trainer*innen – Funktionsteams – Schiedsrichter*innen – Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
• Nutzen verschiedene Gruppen dieselbe Räumlichkeit, muss eine ausreichende Wechselzeit eingeplant werden.
• Bei gemeinsamer Nutzung von Duschanlagen durch beide Teams, sollte dies nur zeitlich versetzt und getrennt erfolgen.
• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden.

ZONE 3 „PUBLIKUMSBEREICH“

• Die Zone 3 „Publikumsbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.

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